Kategorien
Neues von der Fleischmafia

Urteil: Tierschützer dürfen nicht mit Bildern provozieren

Tierschützer dürfen nicht mit drastischen Fotos verletzter oder gequälter Tiere in der Öffentlichkeit für ihre Anliegen werben. Das Arnsberger Verwaltungsgericht hat in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung festgestellt, daß Bürger nicht ohne Zustimmung und unvorbereitet mit derartigen Bildern konfrontiert werden dürfen. Orignal News