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Alltagsmasken bei Rossmann – Zutritt verweigert

Bei den steigenden Corona Zahlen und den vielen AHA + C + L + Gummibärchen-Regeln ist es möglich, schnell den Überblick – besonders bei den Masken – zu verlieren.

smile-by-ego-MaskeSo auch bei einem „Rossmann – mein Drogeriemarkt“ in Augsburg: einer Frau wird der Zutritt zu der Rossmann Filiale verwehrt, da diese einen Mund-Nasen-Schutz tragen würde, der nicht die Vorgaben der Rossmann-Zentrale erfüllt. Der Hinweis, dass die allgemeinen Hygienevorschriften mit dieser Alltagsmaske ganz sicher erfüllt werden, interessiert nicht.

Es handelt sich dabei um eine durchsichtige Maske, die – neben dem Schutz für sich selbst und andere – einen entschiedenen Vorteil bietet: Trotz Maske erkennt man Mund und die Mimik. Abgesehen davon, dass man einfach sympathischer aussieht hilft es auch bei der Verständlichkeit in Gesprächen.

Falsche Maske und „Du kommst hier nicht rein!“

Mit dieser Alltagsmaske: Kommst Du hier nicht rein!Gesundheitsämter oder Ordnungsämter akzeptieren diese Masken, VerkäuferInnen in Bäckereien verwenden diese an den Theken und LehrerInnen tragen diese im Unterricht. „Die Rossmann-Zentrale hat ausdrücklich die Anweisung gegeben, Kunden mit diesen Masken den Einlass zu verwehren„, so die beharrliche Auskunft der Rossmann-Mitarbeiterinnen und man möge doch bitte umgehend die Filiale verlassen und wird nachdrücklich hinauskomplimentiert.

Bevor die Sache eskaliert und womöglich noch die Polizei gerufen wird, kommt man enttäuscht der Aufforderung nach.

Nicht ohne böse Blicke der anderen Kunden, die unser vermeintliches „Vergehen gegen unser aller Gesundheit und Solidarität“ zusätzlich mit Anspielungen unterstreichen: Wir sind bestimmt Coronaleugner oder noch schlimmer: Covidioten. Sind wir nicht, waren wir auch nie. Aber wenn die Kassiererin uns rauswirft, dann wird schon was dran sein. Wir sind offensichtlich nicht in der Lage, die elementarsten Sicherheitsvorkehrungen mitten in einer sich „voll entfaltenden Pandemiewelle©“ zu beachten…

Aber lassen wir diese gehässigen Zeitgenossen mal außen vor und schauen auf die Website von Rossmann. Dort findet sich unter Aktuelle Informationen zu COVID-19 bei Rossmann (mit der – in Bezug auf unseren Fall – süffisanten Überschrift „Das Wir zählt“) u.a. die Regel, dass es notwendig ist, eine Alltagsmaske in der Filiale zu tragen.

Aktuelle Informationen zu COVID-19 bei ROSSMANNAlle diese Regeln sind notwendig und zweifellos wichtig.

Dort steht: „Eine Alltagsmaske tragen„. Es findet sich kein Hinweis, aus welchem Material eine für Rossmann akzeptable Maske zu bestehen hat oder das diese nachhaltig von minderbemittelten Menschen in mühevoller Handarbeit gefertigt sein muss, damit der Besuch bei Rossmann erfolgreich absolviert werden kann. Aber halten wir uns nicht mit Kleinigkeiten auf.

Gesundheitsministerium erkennt die Maske an

Nun, es handelt sich bei der bemängelten Mund-Nasen-Bedeckung um eine smile-by-ego-Maske (von einem regionalen Hersteller). Und diese Klarsicht-Maske erfüllt lt. dem Handelsverband Bayern seit 23. Juli 2020 die allgemeinen Anforderungen der Hygienevorschriften bez. der Maskenpflicht.

Dieser Atemschutz ist ebenso vom Bayerischen Gesundheitsministerium offiziell als gleichwertiger Mund-Nasen-Schutz anerkannt.

Überall werden diese Masken getragen und akzeptiert, aber in eine diese Rossmann-Filiale in Augsburg kommen Sie damit nicht.

Entweder verfasst Rossmann eigene Regeln in Sachen Corona oder bei der Kommunikation mit den Mitarbeitern liegt etwas im Argen. Auf jeden Fall ist die Auslegung schwer nachvollziehbar – und widerspricht der allgemeinen Handhabung der Corona-Hygienevorschriften.

Die Thai-Nüsse sind aber lecker

Rossmann-Thai-Spice NüsseDa ich mich aber auf die Thai-Spice Nüsse zum Wochenende gefreut habe, sind wir noch zu Rossmann in den Nachbarort gefahren. Dort gab es – wie immer – kein Problem beim Einlass und Einkauf mit der in der anderen Filiale bemängelten Maske. Auch andere Kunden haben diese dort getragen; genau wie in dem Bio-Markt, den wir danach noch besucht haben.

Wie wäre es mit Kommunikation?

Personal-Air-Purifying-Shield
Rundum-Sicherheit: Personal Air Purifying Shield, der Superhelm des kanadischen Herstellers VYZR Technologies. Bild: VYZR Technologies

Es steht jedem Unternehmen frei, bei Kunden, die gegen die Hausordnung verstoßen, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und diesen sogar Hausverbot zu erteilen. Es wäre deshalb wünschenswert, die Kunden vorab (z. B. auf der Webseite oder per Aushang vor der Filiale) detailliert über die zu erwartenden Hygienevorschriften in Rossmann-Filialen zu informieren, zumal sich diese offensichtlich von anderen Unternehmen unterscheiden. Der Hinweis: „Klarsicht-Masken sind nicht erlaubt“ würde ausreichen und dem potentiellen Kunden solche unangenehme wie peinliche Situationen zu ersparen.

Anyway: es sind die Regeln von Rossmann und diesen sind Folge zu leisten. Es ist das Hausrecht. Egal wie unsinnig oder willkürlich diese erscheinen mögen. Im Gegenzug muss man mit Konsequenzen rechnen.

Aber nun die schlechte Nachricht: es gibt bei der Rossmann-Filiale im anderen Ort jetzt keine dieser leckeren Thai-Nüsse mehr, denn ich habe mir einen Vorrat angelegt und alle aufgekauft 🙂 Das musste ich machen, da ich nicht mehr vorhabe, wieder eine Rossmann-Filiale zu betreten. Schade um die Nüsse und die anderen Sachen.

In diesem Sinne: „Rossmann – mein ehemaliger Drogeriemarkt“


(23.11.2020) Update: 14 Tage sind nun vergangen, seitdem ich den Rossmann-Kundenservice um eine Stellungnahme zu dem Vorfall gebeten habe. Leider noch keine Antwort. Wobei ich nun bei Trustpilot gelesen habe, dass deren Kundenservice anscheinend nicht der schnellste ist (Bewertung: ungenügend).


(10.12.2020) Update: Nachdem ich schon die Hoffnung aufgeben wollte, kam doch tatsächlich noch eine Antwort vom Rossmann Kundenservice: da nun die Mund- und Nasen-Maske in Geschäften des Einzelhandels im ganzen Bundesgebiet für Kunden*innen verpflichtend ist, werden auch diese Plastikmasken nicht anerkannt. Das sich der Vorfall bereits vor einem Monat abgespielt hat – als diese Maske noch nicht verboten war –  darauf wird nicht eingegangen.


22.04.2021: Irgendwas läuft da nicht rund. „Die Drogeriekette Rossmann ruft FFP2-Masken zurück. Die Masken bieten keinen ausreichenden Schutz gegen Corona. Kundin will zurückgerufene FFP2-Maske bei Rossmann zurückgeben – und bekommt Abfuhr“. Der Merkur.